Spartreppen
Gemäß DIN 18065 mit 80 cm nutzbarer Laufbreite, 14 Steigungen und 23 cm Auftritt noch als "notwendige Treppe", d.h. als einzige Treppe zu Aufenthaltsräumen zulässig. Solche Treppen sind noch gut zu gehen. Noch kleinere Grundrisse ("Steiltreppen"), sind als Aufgänge zu Wohnräumen nicht geeignet, und dürfen laut DIN auch nur als Zugänge für Speicher etc. gebaut werden.
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