Nachfolgend finden Sie Beispiele der Neuerungen in der DIN 18065.
Gehbereich - Lauflinien
Die Radien des Gehbereiches entsprechen dem Abstandsmaß des Gehbereiches zum Handlauf bei dem Treppenlauf mit der kleinsten nutzbaren Laufbreite.
Die Lauflinie muss im Gehbereich liegen. Sie darf dort frei angeordnet werden, muss aber stetig sein und darf keine Knickpunkte aufweisen.
Die Radien der Lauflinie entsprechen mindestens dem kleinsten Radius des Gehbereiches
Laufbreite, Steigung, Auftritt
Die in der Tabelle angegebenen Grenzmaße für nutzbare Laufbreite, Steigung und Auftritt müssen unbedingt eingehalten werden und dürfen auch durch Fertigungs- und Einbautoleranzen nicht über bzw. unterschritten werden.
Gewendelte Stufen
Im geraden Teil eines gewendelten Treppenlaufes dürfen höchstens bis zu einer Länge von 3,5 Auftritten gewendelte Stufen angeordnet werden. Spätestens dann muss eine gerade Stufe angeordnet werden.